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Mittwoch, 16. Dezember 2015

Der Sarin-Nervengasangriff in Syrien: Human Rights Watch verweigert Antwort auf bestimmte Fragen

Der Sarin-Nervengasangriff in Syrien: Human Rights Watch verweigert Antwort auf bestimmte Fragen

Willy Van Damme

Einige neu ans Licht gekommene Aspekte zu dem Angriff mit dem Nervengas Sarin am 21. August in Syrien untermauern die Tatsache, dass es im Gegensatz zu anderslautenden früheren Behauptungen, insbesondere seitens der Menschenrechtorganisation Human Rights Watch (HRW) und der New York Times (NYT), nicht den geringsten Beweis dafür gibt, dass die syrische Armee an dem Angriff beteiligt war.
Am 28. Dezember 2013 nahm die NYT bis zu einem gewissen Grade ihre früheren Behauptungen zurück, schob aber der amerikanischen Regierung und nicht sich selbst die Schuld für die Lügen im September 2013 zu. Demgegenüber hat HRW noch nicht auf die jüngsten Entwicklungen
reagiert und beharrt daher auf seinen nunmehr diskreditierten Behauptungen.

Unglaubwürdige Horizontalwinkel

Human Rights Watch und die New York Times stützten damals ihre schweren Beschuldigungen gegen die syrische Regierung und insbesondere die 104. Brigade der syrischen Republikanischen Garden im Wesentlichen auf zwei Faktoren. Der eine betraf den Horizontalwinkel der später gefundenen Raketen; der andere Faktor die Reichweite, die diese Raketen angeblich zurücklegen könnten.

Die hier abgebildete Karte wurde am 17. September von HRW in einer von Josh Lyons verfassten Presseerklärung veröffentlicht. Dass dieser Angriff mit dieser Eliteeinheit der syrischen Armee in Zusammenhang gebracht wurde, hätte zu einer ernsten Destabilisierung dieser für die Verteidigung der Hauptstadt Damaskus gegen mit al-Qaida in Verbindung stehenden Gruppen wichtigsten Kampfeinheit führen können. War das möglicherweise die wirkliche Absicht von HRW, um auf diese Weise einen amerikanischen Angriff herbeizuführen und damit letztlich den Sieg der Dschihadisten und al-Qaidas sicherzustellen?
Die angegebenen Horizontalwinkel sind zunächst einmal unglaubwürdig, da sie aus Raketenfunden abgeleitet wurden, die Tage nach den Angriffen in von Rebellen kontrollierten Vierteln gefunden wurden, und die UN-Inspektoren von den Rebellen auf die Fundstellen aufmerksam gemacht wurden. Zu diesen Rebellen gehörten auch Kämpfer der Al-Nusra-Front, die von der amerikanischen Regierung als Terrororganisation mit Verbindungen zu al-Qaida eingestuft wurde. Damit werden jegliche Arten von Geschäften amerikanischer Staatsbürger mit ihnen automatisch zu Straftaten.
Al-Qaida steht hinter den Angriffen auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001, bei denen mehr als 3000 Menschen ums Leben kamen. Aus kriminaltechnischer Sicht fehlt den vorliegenden Beweisen zu den mutmaßlichen Horizontalwinkeln der Giftgasraketen jegliche Glaubwürdigkeit und Aussagekraft. Aber dies stellt für HRW, das sie ohne Zögern zur Grundlage seiner schweren Vorwürfe machte, kein Problem dar.

Weitere Lügen

Eine weitere Unwahrheit seitens HRW betrifft die Entfernung, die diese 300-Millimeter-Raketen fliegen können, die in den Vororten von Damaskus Tarma und Zamalka gefunden wurden. Nach Aussagen verschiedener Quellen, darunter auch ein Mitarbeiter der UN-Inspektorengruppe unter Leitung von Åke Sellström, können diese Raketen höchstens 3,5 Kilometer weit fliegen, in der Regel liegt die Reichweite aber deutlich darunter. Auch dies entkräftet die Vorwürfe, die syrische Armee stehe hinter dem Angriff. Und die Behauptung, die Republikanische Garde sei verantwortlich, wird zur handfesten Lüge.

Die beiden Fragen, die telefonisch und per E-Mail an die Pressestelle des New Yorker HRW-Hauptquartiers gerichtet wurden, sind daher ziemlich einfach und eindeutig: Welche Schlüsse ziehtHRW aus den vor Kurzem ans Licht gekommenen Aspekten hinsichtlich der Raketen? Und wird sich HRW gegenüber den Menschen entschuldigen, die fälschlicherweise von HRW für den Tod Hunderter Kinder verantwortlich gemacht wurden? Für eine renommierte und professionell arbeitende Organisation, die es sich nach eigenen Worten zum Ziel gesetzt hat, die Menschenrechte zu verteidigen, gehört es zum zentralen Kern ihrer Arbeit, dass sich ihre Erklärungen zu Menschenrechtsverletzungen auf eine solide Grundlage stützen. Aber bisher weigerte sich HRW, auf diese beiden einfachen Fragen zu antworten.

Wie schon zuvor in Libyen arbeitet HRWauch in Syrien eng mit dschihadistischen Organisationen zusammen, deren ideologische Ausrichtung mit Menschenrechen wenig im Sinn hat. Vor Kurzem kam heraus, dass HRW sehr eng mit einer schweizerischen Nichtregierungsorganisation (NGO) namens »Alkarama« zusammenarbeitet. Die amerikanische Regierung ermittelte, dass diese Organisation al-Qaida finanziert und deren Ideologie verbreitet. Jede ernstzunehmende Recherche zu Alkarama wäre bereits vor Jahren auf die Verbindungen dieser NGO zu extremistischen, salafistischen Gruppen gestoßen. Human Rights Watch blieb dieser Sachverhalt verborgen. Schließlich handelt es sich um eine »befreundete« Organisation.

Finanzierung durch Saudis

Diese Aspekte müssen auch im Zusammenhang mit dem Besuch von Sarah Leah Wilson, HRW-Direktorin für Nordafrika und die Nahmittelostregion, im Mai 2009 nach Saudi-Arabien gesehen werden, wo sie Spendengelder einsammeln sollte. Saudi-Arabien gehört zu den wichtigsten ideologischen und finanziellen Unterstützern dschihadistischer Bewegungen weltweit, darunter auchal–Qaida. Zudem ist der Salafismus in Saudi-Arabien, das zu den brutalsten Diktaturen gerechnet wird, offizielle Staatsreligion. Wilsons Reise könnte man mit dem Versuch vergleichen, Adolf Hitler um eine Spende für den Bau einer Synagoge zu bitten.

Ein weiterer hervorstechender Aspekt der Arbeit von HRW in Syrien betrifft die fragwürdige Qualität seiner »Recherchen«. Konfrontiert mit den Angriffen vom 21. August und den wenig später vom Shaam News Network im Internet hochgeladenen Videos, nahm HRW, wie die Organisation selbst schreibt, Kontakt zu denjenigen auf, die diese Videos ins Netz geladen hatten, um die Fakten zu überprüfen, und deren Aussage reichte ihnen dann. Am 10. September hieß es dann in demHRW-Bericht zu den Saringasangriffen:
»Durch direkten Kontakt zu den Aktivisten, die die Videos der Angriffe aufgezeichnet und auf YouTube ins Netz gestellt hatten, war Human Rights Watch in der Lage, die Glaubwürdigkeit dieser Videos zu verifizieren und kann bestätigen, dass sie in dem betroffenen Gebiet aufgezeichnet wurden.«
Diese Art der Vorgehensweise steht im völligen Gegensatz zu jeder ernsthaften Recherche. Genauso gut könnte man einen Händler fragen, ob der Teppich, den man kaufen will, auch fliegen könne. Natürlich würde diese Frage bejaht. Man kann sich kaum eine andere Antwort vorstellen.

Reinen Wein einschenken

Wie der Name »Shaam News Network« bereits nahelegt – »Shaam« ist die salafistische Bezeichnung für Syrien – handelt es sich bei dieser Gruppe um eine dschihadistische Organisation, die in Syrien und anderswo das islamische Recht der Scharia und ein salafistisches Kalifat einführen will. Sie arbeitet u.a. eng mit der oben erwähnten Al-Nusra-Front zusammen, von der sie mindestens teilweise kontrolliert wird. Al-Qaida stellt also Videos ins Netz, und HRW fragt dann eine mit al-Qaidaverbundene Gruppe, ob diese Videos die Wahrheit zeigen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich schon die Frage, wie man um alles in der Welt auch nur irgendetwas für wahr halten kann, das von HRW behauptet wird. Es überrascht daher nicht, dass Human Rights Watch die damaligen Pläne für amerikanische Luftangriffe auf Syrien keineswegs ablehnte. Glücklicherweise änderten der Kongress und das Weiße Haus wenig später ihre Pläne zum Besseren. Wessen Menschenrechte verteidigt HRW eigentlich? Und wird uns HRW auch einmal hinsichtlich Syriens und der ganzen Nahmittelostregion reinen Wein einschenken?








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